Ihr Notar für Vollmacht & Patientenverfügung in Augsburg
Sie möchten Vorkehrungen für den Fall treffen, dass Sie eines Tages aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln? Mit dem Aufsetzen einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung können Sie selbstbestimmt festlegen, wie Ihre persönlichen und gesundheitlichen Belange in solchen Situationen geregelt werden sollen. Gerne unterstütze ich Sie hierbei mit meiner fachkundigen Beratung und stelle sicher, dass Ihre Wünsche und Anliegen in rechtlich bindender Form festgehalten werden.
Beratung & Beurkundung
Unsere notariellen Leistungen im Bereich Vorsorge
Gerne bin ich als Notar Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Angelegenheiten rund um den Bereich Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfe Ihnen diese wichtigen Dokumente rechtssicher zu erstellen.
Die Dokumentinhalte im Detail finden Sie im Folgenden:
Mit der Vorsorgevollmacht als rechtliches Dokument ermöglichen Sie einer von Ihnen benannten Vertrauensperson in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und Ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Dies beinhaltet unter anderem den Abschluss von Verträgen in Ihrem Namen, die Verwaltung Ihres Unternehmens, die Erledigung von Bankgeschäften, die Entgegennahme von Post und das umfassende Treffen medizinischer Entscheidungen rund um Behandlungen, lebensverlängernde Maßnahmen und Organspende. So haben Sie die Kontrolle darüber, wer im Falle einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder auch im hohen Alter in Ihrem Namen handeln darf, und stellen sicher, dass Ihre Interessen gewahrt werden.
Auch die Betreuungsverfügung stellt ein wichtiges Dokument dar, das im Falle einer rechtlichen Betreuung zum Tragen kommt. In dieser Verfügung können Sie festlegen, wer Ihr rechtlicher Betreuer sein soll, falls eine solche Betreuung erforderlich werden sollte. Ebenfalls können Sie in diesem Dokument auch Anweisungen oder Präferenzen für Ihre Betreuungsperson hinterlassen und sicherstellen, dass Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt werden.
Im Rahmen der ebenfalls sehr wichtigen Patientenverfügung werden Ihre medizinischen Wünsche und Vorstellungen für den Fall festgehalten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, diese selbst zu äußern. So wird beispielsweise definiert, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, welche lebenserhaltenden Maßnahmen Sie für sich selbst in Erwägung ziehen oder nicht und wie Sie Ihre letzte Phase des Lebens gestaltet haben möchten. Zusammengefasst gibt die Patientenverfügung Ihnen also die Möglichkeit, selbstbestimmt über Ihre medizinische Versorgung zu entscheiden und gleichzeitig Ihre Angehörigen vom Treffen schwieriger Entscheidungen in emotional belastenden Situationen entlasten.
Vor der Beurkundung
• Individuelle Beratung zu den nötigen Vollmachten und Verfügungen
• Präzise Erörterung der möglichen Inhalte
• Aufsetzen der Dokumente mit juristisch genauen Formulierungen
Beurkundung
• Vorlesen des gesamten Urkundstextes mit Erläuterung dessen Inhalts
• Besprechung offener Fragen bzw. Einarbeitung von erforderlichen Änderungen
• Unterzeichnung durch alle Beteiligten und den Notar
Nach der Beurkundung
• Registrierung der Dokumente im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Ihre Vorteile auf einen Blick
Durch unsere langjährige Erfahrung in der Erstellung von Vollmachten und Verfügungen sind wir Ihr verlässlicher und vertrauensvoller Partner für Ihre Vorsorge. Vertrauen Sie auf unser Fachwissen für Ihre rechtliche Sicherheit.
Professionalität
Vertraulichkeit
Persönliche Betreuung
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So erreichen Sie uns
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