Ehe & Partnerschaft IWadmin 4. September 2023
Vereinbarungen für Ehe und Partnerschaft

Ihr Notar für Eheverträge

Ob Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft – als Notar ist es mir eine große Freude und Ehre, Paaren bei der Gestaltung und Absicherung Ihres neuen wichtigen Lebensabschnitts zu helfen. Jede Partnerschaft ist dabei einzigartig, und deshalb gestalte ich auch mit Ihnen individuell Ihre Eheverträge und biete Ihnen so die Möglichkeit, die finanziellen und rechtlichen Aspekte ihrer Beziehung nach ihren eigenen Vorstellungen zu regeln. So sind Sie auch rund um die Themen Scheidung, Trennung und Erbe, bei welchen ich Sie ebenfalls gerne unterstütze, rechtlich abgesichert.

Beratung & Beurkundung

Unsere notariellen Leistungen im Bereich Ehe & Partnerschaft

Egal, ob Sie heiraten, eine Lebenspartnerschaft eingehen oder sich scheiden lassen möchten, gerne stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung und Expertise in meiner Notarstelle in Augsburg gerne zur Verfügung und betreue Sie dabei mit den folgenden Leistungen:

Wenn Sie mit Ihrem Partner eine Lebensgemeinschaft eingehen, zeigen Sie ihm, dass Sie zusammen mit ihm die gemeinsame Zukunft gestalten wollen. Wie diese Lebensgemeinschaft aussehen soll, bleibt dabei ganz Ihnen und Ihrem Partner überlassen – ob Sie ohne Trauschein in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben oder ob Sie mit ihm die Ehe eingehen. In jedem Fall wirft das Zusammenleben aber zahlreiche Fragen auf, wie zum Beispiel:

– Was geschieht mit dem bisherigen Vermögen der Partner?
– Wie soll neues Vermögen (z. B. eine Immobilie) erworben werden? Wer finanziert die Kosten und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich hieraus?
– Wer haftet für etwaige Schulden und wie können die Risiken minimiert werden?
– Welche Rechte und Pflichten bestehen im Hinblick auf gemeinsame Kinder?
– Was passiert im Falle einer Trennung?
– Soll mein Partner für mich handeln können, wenn ich selbst aufgrund Krankheit hierzu nicht mehr in der Lage bin?
– Wer erbt im Todesfall und ist der Partner ausreichend versorgt?

Solche Fragen werden von verschiedenen Paaren meist ganz unterschiedlich beantwortet, je nach persönlicher Lebenssituation und den Vorstellungen von der gemeinsamen Zukunft. Es macht daher Sinn, sich über die bestehenden gesetzlichen Regelungen beraten zu lassen und für sich zu entscheiden, ob diese mit den gemeinsamen Vorstellungen übereinstimmen oder angepasst werden sollten. Ihr Notar hat hierzu nicht nur eine herausragende fachliche Qualifikation. Aufgrund seiner Unparteilichkeit kann er gerade bei entgegengesetzten Interessen der Partner vermitteln und sicherstellen, dass sämtliche Vereinbarungen fair und ausgewogen sind.

Mit der Erstellung individueller Eheverträge, in denen finanzielle und rechtliche Aspekte der Partnerschaft geregelt werden können, verhindere ich mit Ihnen gemeinsam Unklarheiten und Streitigkeiten in der Zukunft. Gerne berate ich Sie dabei auch zu den Themen Zugewinngemeinschaft, Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich.

Auch in schwierigen Zeiten stehe ich Ihnen als Ihr Notar in Augsburg bei. Professionell stehe ich Ihnen dabei bei der Gestaltung von Scheidungsvereinbarungen, Unterhaltsfragen und der Aufteilung von gemeinsamem Vermögen zur Seite.

Sie möchten im Rahmen der Ehe oder Partnerschaft Ihr Erbe planen und regeln? Besonders für Patchwork-Familien oder andere komplexe familiäre Situationen kann dies durchaus empfehlenswert sein. Kommen Sie gerne auf mich zu.

Für Eheleute hat der Gesetzgeber eine Reihe von Rechtsfolgen für das Zusammenleben sowie für eine etwaige Trennung vorgesehen. Diese Regelungen gelten grundsätzlich nicht für unverheiratete Paare. Das kann zu unsachgerechten Ergebnissen führen, insbesondere, wenn eine seit langer Zeit verfestigte Lebensgemeinschaft besteht, wenn gemeinsame Investitionen, etwa für ein Haus oder ein Auto, getätigt werden oder wenn gemeinsame Kinder geboren wurden. Als Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollten Sie sich daher überlegen, welche Regelungen für das Zusammenleben oder für den Fall einer Trennung gelten sollen und diese in einem Partnerschaftsvertrag festhalten.

Dabei sollte man sich auch Gedanken über die Verteilung des Vermögens nach dem Tod eines Partners und der Absicherung des jeweils anderen Partners machen. Anders als Ehegatten und Lebenspartner steht Unverheirateten kein gesetzliches Erbrecht zu, sodass regelmäßig Vorsorge für die Absicherung im Todesfall getroffen werden sollte.

Vor der Beurkundung

• Ausführliche Beratung rund um Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag und Erbrechtliche Planung
• Besprechung der Vertragsinhalte
• Vorbereitung des Vertrags

Beurkundung

• Vorlesen des gesamten Urkundstextes mit Erläuterung dessen Inhalts
• Besprechung offener Fragen bzw. Einarbeitung von erforderlichen Änderungen
• Unterzeichnung durch alle Beteiligten und den Notar

Nach der Beurkundung

• ggf. Registrierung des Ehevertrags im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer

Ihre Vorteile auf einen Blick

Unsere notariellen Leistungen tragen dazu bei, Ihre rechtliche Sicherheit und Stabilität in Ehe und Partnerschaft zu gewährleisten und eventuell auftretende Konflikte zu minimieren. Profitieren Sie von unserer unparteiischen und professionellen Arbeit und folgenden Vorteilen:

Kompetente Beratung

Vertraulichkeit

Persönliche Betreuung

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